Im Kaskoschadensfall haben Sie als Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch
auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertraglich festgelegte Ansprüche, die mit den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall nicht vergleichbar
sind. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird seitens der Versicherung in
Abzug gebracht.
Bei Teil- sowie Vollkaskoschäden ist der Versicherer Ihnen gegenüber weisungsbefugt.
Der Versicherer bestimmt den Ablauf der Schadenregulierung; sei es, ob ein Sachverständiger eingeschaltet, die Reparatur in einem bestimmten Reparaturbetrieb ausgeführt oder
welcher Reparaturweg gewählt wird.
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